Betrieb und Fahrzeuge
Kontrolle der Fahrzeugunterlagen, Wartungsorganisation, Einsatzfähigkeit und nachvollziehbare Ablage betrieblicher Nachweise.
KERNLEISTUNG SEIT 2021
Verkehrsleitung ist keine Funktion auf dem Papier. Sie verlangt laufende Einbindung, klare Befugnisse und ein belastbares Kontrollsystem. Ich übernehme diese Verantwortung mit Führungserfahrung aus Logistik und Transport.
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DIE AUSGANGSLAGE
Für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers muss ein Unternehmen unter anderem die fachliche Eignung nachweisen. Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ermöglicht unter definierten Voraussetzungen, eine externe Person mit der Leitung der Verkehrstätigkeiten zu beauftragen.
Entscheidend ist die tatsächliche Arbeit im Unternehmen. Ein externer Verkehrsleiter muss die vereinbarten Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können, Zugriff auf die notwendigen Informationen erhalten und gegenüber der Geschäftsführung handlungsfähig sein.
AUFGABEN
Der genaue Zuschnitt richtet sich nach Genehmigung, Fuhrpark, Verkehrsart und Organisation. Typische Bausteine sind:
Kontrolle der Fahrzeugunterlagen, Wartungsorganisation, Einsatzfähigkeit und nachvollziehbare Ablage betrieblicher Nachweise.
Prüfung relevanter Nachweise, Unterweisungen, Umgang mit Lenk- und Ruhezeiten sowie dokumentierte Kontrollen.
Prüfung von Beförderungsdokumenten, Abläufen, Verantwortlichkeiten und den organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung.
Unterstützung bei der Bestellung, Kommunikation mit zuständigen Stellen und strukturierte Bearbeitung festgestellter Abweichungen.
ZUSAMMENARBEIT
Genehmigungssituation, Fuhrpark, Personal, Verkehrsarten und bestehende Abläufe werden gemeinsam aufgenommen.
Verantwortung, Informationszugang, Präsenz und Eskalationswege werden konkret und vertraglich festgelegt.
Prüfroutinen, Dokumentation und Schulungen werden in die vorhandene Organisation eingebaut.
Abweichungen werden nachvollziehbar bearbeitet, Maßnahmen verfolgt und die Geschäftsführung regelmäßig informiert.
ERFAHRUNG
Ich übernehme seit 2021 Mandate als externer Verkehrsleiter. Aktuell betreue ich 3 Transport- und Logistikunternehmen. Die eingesetzten Flotten umfassen jeweils 1 bis 5 Fahrzeuge. Mein Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, deren Flotten etwa 1 bis 25 Fahrzeuge umfassen.
Ich verbinde den Fachkundenachweis im Güterkraftverkehr mit langjähriger Erfahrung in Logistik, kaufmännischer Leitung, Unternehmensaufbau und Geschäftsführung. Dadurch bleiben Kontrollen und Dokumentation nicht isoliert, sondern werden mit Personalführung, Kundenanforderungen, wirtschaftlicher Steuerung und den tatsächlichen Abläufen des Unternehmens verbunden.
HÄUFIGE FRAGEN
Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und eine Gemeinschaftslizenz oder nationale Erlaubnis benötigen, müssen die tatsächliche und dauerhafte Leitung ihrer Verkehrstätigkeiten sicherstellen. Ob und in welcher Form ein externer Verkehrsleiter eingesetzt werden kann, hängt vom konkreten Unternehmen und der behördlichen Prüfung ab.
Zum Verantwortungsbereich gehören typischerweise die Instandhaltung der Fahrzeuge, die Prüfung von Beförderungsverträgen und Dokumenten, die grundlegende Rechnungsführung, die Zuweisung von Ladung und Fahrpersonal sowie die Prüfung von Sicherheitsverfahren. Die Aufgaben werden vertraglich und passend zum Betrieb festgelegt.
Nein. Die Verkehrstätigkeiten müssen tatsächlich und dauerhaft geleitet werden. Dafür braucht es Zugang zu Informationen, klare Befugnisse, regelmäßige Kontrollen und eine nachvollziehbare Kommunikation mit dem Unternehmen.
Aktuell betreue ich 3 Transport- und Logistikunternehmen. Die eingesetzten Flotten umfassen jeweils 1 bis 5 Fahrzeuge. Mein Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, deren Flotten etwa 1 bis 25 Fahrzeuge umfassen.
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 darf ein externer Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten. Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Vor der Übernahme eines Mandats wird deshalb geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und eine tatsächliche, dauerhafte Leitung sichergestellt werden können.
Der Sitz liegt in Neu-Isenburg. Mandate im Rhein-Main-Gebiet und in Hessen lassen sich besonders direkt betreuen. Weitere Regionen können abhängig von Betriebsgröße, Aufgaben und notwendiger Präsenz individuell geprüft werden.
KONTAKT
Dann sprechen wir direkt darüber. Ich höre zu, ordne das Thema ein und sage Ihnen offen, ob und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann.
Neu-Isenburg, vor Ort im Rhein-Main-Gebiet, telefonisch und online.