KERNLEISTUNG SEIT 2021

Externer Verkehrsleiter für Speditionen und Transportunternehmen.

Verkehrsleitung ist keine Funktion auf dem Papier. Sie verlangt laufende Einbindung, klare Befugnisse und ein belastbares Kontrollsystem. Ich übernehme diese Verantwortung mit Führungserfahrung aus Logistik und Transport.

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3 MandateAktuell laufend betreut
1 bis 5 FahrzeugeJe laufendes Mandat
IHK 2020Fachkundenachweis Güterkraftverkehr
KI-generierte Darstellung von Christopher Biehl bei einer Fuhrparkkontrolle auf einem Betriebshof
KI-generierte Darstellung

DIE AUSGANGSLAGE

Wenn fachliche Eignung und operative Verantwortung verlässlich geregelt sein müssen.

Für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers muss ein Unternehmen unter anderem die fachliche Eignung nachweisen. Die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ermöglicht unter definierten Voraussetzungen, eine externe Person mit der Leitung der Verkehrstätigkeiten zu beauftragen.

Entscheidend ist die tatsächliche Arbeit im Unternehmen. Ein externer Verkehrsleiter muss die vereinbarten Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können, Zugriff auf die notwendigen Informationen erhalten und gegenüber der Geschäftsführung handlungsfähig sein.

AUFGABEN

Was ich in der Verkehrsleitung übernehme.

Der genaue Zuschnitt richtet sich nach Genehmigung, Fuhrpark, Verkehrsart und Organisation. Typische Bausteine sind:

01

Betrieb und Fahrzeuge

Kontrolle der Fahrzeugunterlagen, Wartungsorganisation, Einsatzfähigkeit und nachvollziehbare Ablage betrieblicher Nachweise.

02

Fahrpersonal

Prüfung relevanter Nachweise, Unterweisungen, Umgang mit Lenk- und Ruhezeiten sowie dokumentierte Kontrollen.

03

Aufträge und Dokumente

Prüfung von Beförderungsdokumenten, Abläufen, Verantwortlichkeiten und den organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung.

04

Behörden und Kontrollen

Unterstützung bei der Bestellung, Kommunikation mit zuständigen Stellen und strukturierte Bearbeitung festgestellter Abweichungen.

ZUSAMMENARBEIT

Erst prüfen, dann Verantwortung verbindlich organisieren.

  1. 01
    Unternehmen verstehen

    Genehmigungssituation, Fuhrpark, Personal, Verkehrsarten und bestehende Abläufe werden gemeinsam aufgenommen.

  2. 02
    Aufgaben und Befugnisse klären

    Verantwortung, Informationszugang, Präsenz und Eskalationswege werden konkret und vertraglich festgelegt.

  3. 03
    Kontrollsystem etablieren

    Prüfroutinen, Dokumentation und Schulungen werden in die vorhandene Organisation eingebaut.

  4. 04
    Laufend steuern

    Abweichungen werden nachvollziehbar bearbeitet, Maßnahmen verfolgt und die Geschäftsführung regelmäßig informiert.

ERFAHRUNG

Verkehrsleitung mit Blick für den ganzen Betrieb.

Ich übernehme seit 2021 Mandate als externer Verkehrsleiter. Aktuell betreue ich 3 Transport- und Logistikunternehmen. Die eingesetzten Flotten umfassen jeweils 1 bis 5 Fahrzeuge. Mein Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, deren Flotten etwa 1 bis 25 Fahrzeuge umfassen.

Ich verbinde den Fachkundenachweis im Güterkraftverkehr mit langjähriger Erfahrung in Logistik, kaufmännischer Leitung, Unternehmensaufbau und Geschäftsführung. Dadurch bleiben Kontrollen und Dokumentation nicht isoliert, sondern werden mit Personalführung, Kundenanforderungen, wirtschaftlicher Steuerung und den tatsächlichen Abläufen des Unternehmens verbunden.

HÄUFIGE FRAGEN

Das sollten Unternehmen vor dem Start klären.

Wann braucht ein Transportunternehmen einen Verkehrsleiter?

Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben und eine Gemeinschaftslizenz oder nationale Erlaubnis benötigen, müssen die tatsächliche und dauerhafte Leitung ihrer Verkehrstätigkeiten sicherstellen. Ob und in welcher Form ein externer Verkehrsleiter eingesetzt werden kann, hängt vom konkreten Unternehmen und der behördlichen Prüfung ab.

Was übernimmt ein externer Verkehrsleiter?

Zum Verantwortungsbereich gehören typischerweise die Instandhaltung der Fahrzeuge, die Prüfung von Beförderungsverträgen und Dokumenten, die grundlegende Rechnungsführung, die Zuweisung von Ladung und Fahrpersonal sowie die Prüfung von Sicherheitsverfahren. Die Aufgaben werden vertraglich und passend zum Betrieb festgelegt.

Ist die Verkehrsleitung nur eine formale Benennung?

Nein. Die Verkehrstätigkeiten müssen tatsächlich und dauerhaft geleitet werden. Dafür braucht es Zugang zu Informationen, klare Befugnisse, regelmäßige Kontrollen und eine nachvollziehbare Kommunikation mit dem Unternehmen.

Welche Betriebsgrößen betreuen Sie als externer Verkehrsleiter?

Aktuell betreue ich 3 Transport- und Logistikunternehmen. Die eingesetzten Flotten umfassen jeweils 1 bis 5 Fahrzeuge. Mein Schwerpunkt liegt auf kleinen und mittelständischen Betrieben, deren Flotten etwa 1 bis 25 Fahrzeuge umfassen.

Wie viele Unternehmen darf ein externer Verkehrsleiter betreuen?

Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 darf ein externer Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten. Beide Grenzen gelten gleichzeitig. Vor der Übernahme eines Mandats wird deshalb geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen und eine tatsächliche, dauerhafte Leitung sichergestellt werden können.

In welcher Region ist die Zusammenarbeit möglich?

Der Sitz liegt in Neu-Isenburg. Mandate im Rhein-Main-Gebiet und in Hessen lassen sich besonders direkt betreuen. Weitere Regionen können abhängig von Betriebsgröße, Aufgaben und notwendiger Präsenz individuell geprüft werden.

KONTAKT

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Dann sprechen wir direkt darüber. Ich höre zu, ordne das Thema ein und sage Ihnen offen, ob und wie ich Sie sinnvoll unterstützen kann.

Neu-Isenburg, vor Ort im Rhein-Main-Gebiet, telefonisch und online.